Lastenzuschuss
Für einen Lastenzuschuss ist grundsätzlich antragsberechtigt
- der Eigentümer eines Eigenheimes, einer Kleinsiedlung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle bzw. derjenige, der Anspruch auf Übertragung des Gebäudes hat
- der Eigentümer einer Eigentumswohnung bzw. derjenige, der Anspruch auf Übertragung der Wohnung hat
- der Bewohner von Wohnraum im eigenen Zweifamilienwohnhaus
- der Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechtes bzw. derjenige, der Anspruch auf Übertragung eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechtes hat
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag auf Lastenzuschuss (erhältlich bei der Wohnsitzgemeinde oder der Wohngeldstelle im Landratsamt Haßberge). Der Wohngeldantrag kann bei der Wohnsitzgemeinde oder der Wohngeldstelle des Landratsamtes Haßberge abgegeben werden
- Kaufvertrag bzw. Übergabevertrag
- Wohnflächenberechnung und Grundrissplan (bei Erstantrag)
- Auszug aus dem Grundbuch
- Bauplannummer
- Gegebenenfalls Bescheid über bayerische Eigenheimzulage bzw. bayerisches Baukindergeld Plus
- Kontoauszüge der Bausparkasse für Ansparungen
- Grundsteuerbescheid
- Fremdmittelbescheinigung (Vordruck der Wohngeldstelle)
- Zahlungsnachweis für alle Darlehen, auch für Bausparer (Kontoauszüge der letzten zwei Monate)
- Einkommensnachweis aller zum Haushalt rechnender Familienmitglieder .(auch Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)
- Vordruck „Verdienstbescheinigung" der Wohngeldstelle für alle Erwerbstätigen (auch Minijob)
- Gegebenenfalls Mietvertrag für vermietete Wohnung
In Einzelfällen werden die Antragsteller nach Eingang des Antrages von der Wohngeldstelle zur Einreichung weitergehender Unterlagen aufgefordert.
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Broderick
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt