Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung stellt den Lebensunterhalt älterer oder dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicher.
Die Besonderheit bei dieser Sozialleistung ist, dass Kinder bzw. Eltern nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Verfügt ein zum Unterhalt verpflichtetes Kind über ein jährliches Gesamteinkommen von 100.000 Euro oder mehr, besteht kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen. Gleiches gilt für das gemeinsame Einkommen unterhaltspflichtiger Eltern.
Umfassende Informationen zur Grundsicherung finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Der Leistungszeitraum der Grundsicherung beginnt mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag (erhältlich bei Ihrer Wohnsitzgemeinde)
- Personalausweis
- Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
- wenn die Altersgrenze noch nicht erreicht ist möglichst ein Nachweis über die dauerhafte volle Erwerbsminderung
- Einkommensnachweise (wie z. B. Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Bescheid über Leistungen der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters Haßberge, Kindergeldbescheid, Nachweis über Unterhalt, Rentenbescheide über Altersrente oder Witwenrente, sonstige Einkünfte)
- Nachweise über die Aufwendungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasser (wie z. B. Mietvertrag, Zinsen für Hausbelastung, Hausratversicherung, Feuer- und Sturmversicherung, Heizkostenabrechnung)
- Vermögensnachweise (wie z. B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Sparbücher, Unterlagen zum Rückkaufswert von Lebens-, Sterbe-, Unfallversicherung, Bausparverträge, Schenkungs- und Übertragungsverträge
Rechtsgrundlagen: Sozialgesetzbuch XII
Ansprechpartner und Zuständigkeiten
Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen A, W-Z
Frau Tenner
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen B, K
Frau Wirsing
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen C - E
Frau Keller
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen F - J, L
Frau Manietta
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen M-Rt
Frau Fellner
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen RU - V
Frau Gräf
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt