Übernahme Kita-Gebühren und Tagespflege
Wenn Ihr Kind eine Kindertageseinrichtung besucht oder in der Tagespflege betreut wird, können die Kosten ganz oder teilweise unter bestimmten Voraussetzungen vom Landratsamt Haßberge übernommen werden. Werden für berufliche Bildungsmaßnahmen Kinderbetreuungskosten gewährt, müssen Sie diesen Betrag vorrangig einsetzen.
Solange Sie entweder Kinderzuschlag, Wohngeld, Bürgergeld, Asylleistungen oder Sozialhilfe beziehen, können Sie einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Erhalten Sie keine der Leistungen besteht ebenso Anspruch, wenn das Einkommen Ihrer Familie eine individuelle Einkommensgrenze nicht übersteigt. Dies ist abhängig vom Einkommen, den Belastungen und der Personenanzahl in der Familie.
Sie möchten einen Antrag stellen?
Eine Kostenerstattung erfolgt frühestens ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen.
Formulare per Download:
Ansprechpersonen
Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen: A - K
Frau Gößmann
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen: L - Z
Herr Biermann
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt