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Achtung: Der Verbraucherschutz, das Veterinäramt sowie die Lebensmittelüberwachung sind umgezogen!

Sehr geehrte Bürgerin, Sehr geehrter Bürger,

 

die Fachabteilung Verbraucherschutz/Veterinäramt/Lebensmittelüberwachung sind seit 2021 aus dem Haupthaus des Landratsamtes Haßberge ausgezogen.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nun in Hofheim i.UFr. für Sie da.

Die Telefonnummern haben sich dabei nicht geändert, sodass Sie uns wie gewöhnlich erreichen können.

 

Die Haus- bzw. Postanschrift lautet nun wie folgt:

Landratsamt Haßberge

Verbraucherschutz

Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Robert-Koch-Straße 2

97461 Hofheim i.UFr.

Geflügelpest im Landkreis Haßberge


Fragen & Antworten zur Geflügelpest

Was für eine Krankheit ist die Geflügelpest (Vogelgrippe, Aviäre Influenza)?

Die Aviäre Influenza ist eine Virusinfektion von Vögeln (lateinisch avis= Vogel) mit Influenza-A-Viren. Nach der Schwere der Krankheitserscheinungen unterscheidet man die Hochpathogene Aviäre Influenza (Highly pathogenic influenza, HPAI), auch Geflügelpest oder umgangssprachlich „Vogelgrippe“ genannt, und die Niedrigpathogene Aviäre Influenza (Low pathogenic influenza, LPAI). Die Erreger werden nach bestimmten Oberflächenantigenen als HxNy benannt. In der Region wurde nun aktuell der auch in Norddeutschland hauptsächlich auftretende Virustyp H5N8 nachgewiesen. Seuchenausbrüche mit Influenza-A-Viren der Subtypen H5 und H7 werden auf der Basis der Geflügelpestverordnung staatlich bekämpft.

Woher kommt die Geflügelpest?

Seit Ende September 2020 grassiert vor allem an der deutschen Nordseeküste, aber auch in anderen Teilen von Norddeutschland sowie an der niederländischen und belgischen Küste auf sehr dynamische Weise die Geflügelpest. Dabei zeichnen sich im besonderen hohe Verluste bei wildlebenden Wasservögeln deutlich ab.

 

Allein in Schleswig-Holstein wurden bis Weihnachten fast 16.000 tote und sterbende Wasservögel erfasst. Betroffen sind überwiegend Wildgänse, aber auch Wildenten, einzelne Schwäne, viele Limikolen (Watvögel), ferner Möwen, Reiher und immer wieder auch Greifvögel und einzelne Eulen. Greifvögel infizieren sich oftmals durch das Fressen von Aas verendeter Vögel.


In Norddeutschland kommt es außerdem vermehrt zu Seuchenausbrüchen in Hausgeflügelbeständen, das heißt betroffen sind u. a. Hobbyhaltungen als auch große gewerbliche Haltungen. Weiter südlich gab es bisher nur wenige Einzelnachweise bei Wildvögeln am Niederrhein, in Hessen, Baden-Württemberg, Sachsen und vereinzelt in Bayern.

Was sind die Symptome der Geflügelpest?

Die Hauptsymptome der Geflügelpest sind zunächst ein drastischer Rückgang der Futteraufnahme bei ansteigendem, später nachlassendem Wasserbedarf, bei Legetieren Einbruch der Legeleistung. Es folgen Apathie, Atemnot, Schwellung und Blauverfärbung der Kopfregion, Durchfall und Verhaltensstörungen als Anzeichen einer Gehirnbeteiligung. Die Sterblichkeit ist enorm hoch. Bei Wildvögeln werden die Tiere meist bereits tot aufgefunden. In der Regel erkranken Hühnervögel wie Haushühner und Puten schwer, während Enten, Gänse und Schwäne symptomlos infizierte Überträger sein können. Wie das aktuelle Seuchengeschehen zeigt, können jedoch auch Enten, Gänse und Schwäne schwer erkranken und an der Tierseuche sterben. Singvögel und Tauben erkranken gewöhnlich nicht an der Geflügelpest.

Ist Geflügelpest ansteckend für den Menschen oder Haustiere?

Bei den derzeit kursierenden Virustypen H5N8, H5N5 und H5N3 wurde bisher keine Übertragung auf den Menschen oder auf andere Tiere wie beispielsweise Hunde oder Katzen festgestellt. Für Hunde- und Katzenhalter ist jedoch immer eine gewisse Vorsicht geboten. Der Kontakt mit Kadavern sollte vermieden oder soweit möglich unterbunden werden (z.B. beim Ausführen von Hunden oder bei der Jagd). Es sollte stets die Möglichkeit der leichten und folgenschweren Übertragung auf Geflügelbestände bedacht werden, z.B. über die eigene Kleidung, die Schuhe oder auch über den Hund, der Kontakt zu einem Kadaver hatte.

 

Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist unbedenklich. Selbst bei einer Infektion von Hausgeflügelbeständen ist für den Verbraucher keine Gefahr zu erwarten, weil das Virus bereits bei +70° Celsius – und damit bei der üblichen küchenmäßigen Zubereitung - sicher abgetötet wird.

Was tue ich beim Auffinden toter Wildvögel?

Das Veterinäramt Hassberge bittet, verendete Wildvögel nicht anzufassen und nicht mitzunehmen, sondern sich direkt an das Veterinäramt Haßberge, Tel: 09521-27-138 wenden. 

 

Zu melden sind verendete Wasservögel jeder Art, außerdem Greifvögel, Eulen und Rabenvögel (einschließlich Elstern und Eichelhäher), außerdem Häufungen von Totfunden.

 

Nach dem Fund eines toten Singvogels oder einer toten Taube ist es nicht nötig, das Landratsamt zu informieren, da hier eine Erkrankung an Geflügelpest nicht zu erwarten ist. Diese Vogelarten können unter Einhaltung einer normalen Grundhygiene unschädlich beseitigt werden (Bsp.: beerdigen – nicht im Wasserschutzgebiet).

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