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Wespen- und Hornissenberatung im Landkreis Haßberge

Sommerzeit bedeutet für uns Menschen, Genuss der vielen Aktivitäten im Freien. Auch Bienen, Wespen, Hummeln und Hornissen sind besonders fleißig und kommen ihrer Schlüsselrolle im ökologischen Kreislauf nach. Sie bestäuben zahlreiche Wild- und Kulturpflanzen und üben über dies eine wichtige Bestandsregelung bei Forst- und Ernteschädlingen aus. So erbeutet ein Hornissenvolk am Tag ca. 500 g Schädlinge, darunter auch Wespen. Innerhalb von 6 Stunden fängt ein Volk der Deutschen Wespe (300 bis 400 Arbeiterinnen) rund 2.500 Fliegen sowie 650 Schnaken und Mücken.

 

Trotz Ihres Nutzens kommt es durch Wespen und Hornissen besonders im Sommer und im Herbst immer wieder zu Belästigungen für uns Menschen. Doch Wespen und Hornissen sind kein Grund zur Panik. Sie sind friedfertige Tiere, solange sie in Ruhe gelassen werden.

 

Verhaltensregeln für ein friedliches Beisammenleben

Befindet sich ein Nest in unmittelbarer Hausnähe oder an anderen, häufig begangenen Stellen von Hof und Garten, lässt sich durch Beachtung einfacher Verhaltensregeln sowie zusätzlicher Hilfsmittel die kurze Zeit bis zum Ende des Wespen- oder Hornissenvolkes in der Regel problemlos überstehen:

  • Abstand zum Nest halten und die Flugbahn nicht versperren
  • heftige Bewegungen und Bodenerschütterung  in der Nähe des Nestes (z.B. Rasenmähen) vermeiden
  • in der Nähe von Häusern und Sitzplätzen Insekten durch Bretter und Tücher so zu ihrem Einflugloch lenken, dass unliebsame Begegnungen vermieden werden
  • Einflugbereich zum Nest freihalten
  • Zugang zur Wohnung versperren (z.B. durch Fliegennetze an Fenstern)
  • Einfluglöcher nicht verstopfen und nicht in den Einfluglöchern stochern
  • keine Insektenvernichtungsmittel einsetzen
  • Kleinkinder durch niedrige Absperrungen vom Nestbereich fernhalten
  • Speisen und Getränke im Freien immer abdecken und Essensreste möglichst sofort abräumen, usw.

 

Umsetzung, Beseitigung, Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde

Wo ein Hornissen- oder Wespennest tatsächlich eine Gefahr darstellt, kann es durchaus notwendig werden, ein Nest umzusetzen bzw. zu beseitigen. Hier ist es hilfreich die örtliche Wespen- und Hornissenberatung um Hilfe zu beten. Handelt es sich um Wespennester kann das Nest bei Vorliegen eines vernünftigen Grundes von der örtlichen Feuerwehr oder einem Schädlingsbekämpfer entfernt werden. Ist ein Hornissennest betroffen, ist zunächst eine Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde einzuholen, da Hornissen in ihrem Bestand gefährdet sind und in Deutschland zu den besonders geschützten Tierarten zählen. Deshalb ist es grundsätzlich verboten, die Tiere unnötig und mutwillig zu beunruhigen, sie zu fangen, verletzen oder zu töten. Eier, Nester, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten dürfen ohne Grund weder beschädigt noch zerstört werden. Eine Versetzung oder Beseitigung eines Nestes ist deshalb nur in begründeten Einzelfällen (z.B. Allergiker) und mit Genehmigung möglich.

 

Ehrenamtliche Hornissen- und Wespenberatung

Für ein friedliches Miteinander mit Hornissen und Wespen sowie ausführliche Beratung bei auftauchenden Problemen hat die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Haßberge eine ehrenamtliche Hornissen- und Wespenberatung ins Leben gerufen. Wenn Sie sich von Wespen, Hornissen oder Hummeln belästigt fühlen und einfache Maßnahmen keine Abhilfe schaffen, können Sie gerne mit unseren ehrenamtlichen Wespen- und Hornissenberatern Herr Uwe Hegenbart (Tel.: 09521 27-9101) und Herrn Andreas Gagel (Tel.: 09521 27-9100) Kontakt aufnehmen. Darüber hinaus steht während der Dienstzeiten des Landratsamtes auch unsere amtliche Fachkraft für Naturschutz Herr Husslein (Tel.: 09521 27-321) zur Verfügung.

 

Unsere Ansprechpartner beraten Sie gerne telefonisch und falls notwendig auch direkt vor Ort. Die Beratungen, sei es am Telefon oder vor Ort, sind für die Bürger kostenlos. Im Vordergrund steht die Aufklärung über die Lebensgewohnheiten und das Verhalten von Wespen und Hornissen. Es soll mehr Verständnis für diese Tiere geweckt und verhindert werden, dass grundlos Nester zerstört werden. So wird oftmals ein friedliches Nebeneinander von Mensch und Tier in der ohnehin kurzen Flugsaison erreicht. Zu beachten ist, dass die Wespen- und Hornissenberater keine Umsiedlungen oder Vernichtungen übernehmen. Hierfür muss auf die örtliche Feuerwehr oder einem Schädlingsbekämpfer zurückgegriffen werden, die die Maßnahmen ggf. gegen eine Gebühr durchführen. Der Notruf der Polizei oder der Feuerwehrnotruf über die Integrierte Leitstelle sind nicht die richtigen Adressen für derartige Probleme.

Ehrenamtliche Hornissen- und Wespenberatung

Ihr Ansprechpartner

Uwe Hegenbart


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521 27-9101

Telefax:

09521 27-101

Ihr Ansprechpartner

Andreas Gagel


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521 27-9100

Telefax:

09521 27-101

Amtliche Fachkraft für Naturschutz 

Ihr Ansprechpartner

Herr Husslein


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521 27-321

Telefax:

09521 27-101

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